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Gemeinsamer Unterricht
Hier finden Sie Informationen zu unserem Gemeinsamen Unterricht.


„SonderpädagogischeFörderung verwirklicht das Recht behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung" (Rahmenvorgabe für die sonderpädagogische Förderung des Landes NRW)

Im Schuljahr 2009/10 werden an der Gemeinschaftsgrundschule 14 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderbereichen Sprache, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen im Gemeinsamen Unterricht gefördert.

Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen generell am Unterricht ihrer Klasse teil, in einigen wenigen Stunden erfolgt eine äußere Differenzierung, in denen sie von der Sonderpädagogin in bestimmten Bereichen eine besondere Förderung erfahren. Grundlage der Förderung im Klassenunterricht ist ein von Klassenlehrerin und Sonderpädagogin gemeinsam erarbeiteter Förderplan, der von dem individuellen Förderbedarf des Kindes ausgeht.

„Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind grundsätzlich Aufgabe aller Schulen und unterscheiden sich nicht grundsätzlich von allgemein pädagogischer Arbeit.“ (Rahmenvorgabe für die sonderpädagogische Förderung des Landes NRW)

In der äußeren Differenzierung werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf alleine oder in kleinen Gruppen vorwiegend in folgenden Bereichen gefördert:

  • Wahrnehmung
  • Konzentration
  • Fein-, Visu- und Graphomotorik
  • Aufgabenverständnis
  • Merkfähigkeit
  • Emotionale Stabilisierung durch Erfolgserlebnisse
  • Unterstützung in den Fächern (v. a. Deutsch und Mathematik)

Die Kooperation zwischen Sonderpädagogin und Klassenlehrerin umfasst Beratungsgespräche, Zusammenarbeit im Team, das Erstellen von Förderplänen und die Zusammenstellung von Fördermaterial.

Weiterhin werden bereits bestehende Netzwerke zur umfassenden Förderung der Schülerinnen und Schüler ausgebaut und neue geknüpft. So findet beispielsweise eine umfassende Beratung der Erziehungsberechtigten statt und ein Informationsaustausch zwischen den beteiligten Jugendämtern, den involvierten ASDs und den Kinderkliniken der Umgebungen wird gepflegt. Zudem wird die bereits gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Tageseinrichtungen für Kinder weiter intensiviert, so sind zum Beispiel gemeinsame Fortbildungen zum Themenkomplex der sonderpädagogischen Förderung geplant.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“  (Grundgesetz Artikel 3)

 

 

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