top of page

Beurlaubung

Sollten Eltern/Erziehungsberechtigte ausnahmsweise einen wichtigen Termin während der Schulzeit wahrnehmen müssen, können sie bei der Schule die Beurlaubung Ihres Kindes beantragen. Bei einer Fehlzeit von bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres, darf Ihr Kind von der Klassenleitung beurlaubt werden. Bei einer längeren Fehlzeit, z.B. einer genehmigten Mutter-Kind-Kur, wird der schriftliche Antrag (ggf. mit den nötigen Unterlagen) an die Schulleitung gerichtet.  

Unmittelbar vor und nach den Schulferien dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen muss die Schulleitung kontaktiert werden. 

bottom of page