top of page
Beurlaubung
Sollten Eltern/Erziehungsberechtigte ausnahmsweise einen wichtigen Termin während der Schulzeit wahrnehmen müssen, können sie bei der Schulleitung die Beurlaubung Ihres Kindes beantragen. Auch bei einer längeren Fehlzeit, z.B. einer genehmigten Mutter-Kind-Kur, wird der schriftliche Antrag (ggf. mit den nötigen Unterlagen) an die Schulleitung gerichtet.
Unmittelbar vor und nach den Schulferien dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen muss die Schulleitung kontaktiert werden.
bottom of page