Dyskalkulie
Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum hinweg größere Schwierigkeiten im Mathematikunterricht zeigt - obwohl es über eine gute allgemeine Begabung verfügt - und der Umgang mit Zahlen zur Qual wird, kann eine Dyskalkulie vorliegen. Neue Lerninhalte werden oft nicht verstanden, da die benötigten Grundkenntnisse unzureichend oder in einen falschen Zusammenhang gesetzt sind. Dabei hängen die Auffälligkeiten jeweils vom bereits vermittelten Lernstoff ab und müssen individuell alters- und klassenstufenbezogen eingeordnet werden. Leistungen in anderen Fächern, sind bei einer Dyskalkulie meist nicht beeinträchtigt.
Schulrechtliche Bestimmungen zur Förderung und zum Chancenausgleich für die betroffenen Kinder gibt es bisher in NRW nicht. Die Feststellung obliegt ausgebildetem Fachpersonal, dass die erforderlichen Qualifikationen nachweisen kann, z.B. Psychiater, Psychotherapeuten, Mitarbeiter in Beratungsstellen und besonders ausgebildete Lehrer.
Bei Kindern mit einer Rechenstörung ist eine langfristig angelegte, am individuellen Leistungsprofil orientierte, Einzelförderung angeraten. Um Chancengleichheit herzustellen, bietet unsere Schule eine individuelle Förderung der betroffenen Kinder an. Ein spezifischer Nachteilsausgleich kann im Einzelfall beschlossen werden, z. B. in Form von Zeitzugaben oder der Anwendung von Hilfsmitteln.