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Lese-Rechtschreib-Schwäche

Wann spricht man von Lese- Rechtschreib- Schwierigkeiten?

Der LRS-Erlass legt fest, dass Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Schreibens gefördert werden sollen. Alle Kinder mit Problemen beim Lesen oder Schreiben bedürfen einer Unterstützung, unabhängig davon, ob eine Teilleistungsstörung, eine Minder- oder Hochbegabung oder andere Ursachen vorliegen.
Angaben zur Häufigkeit der LRS schwanken stark. Internationale Studien zeigen, dass etwa 5% der Kinder betroffen sind. Das bedeutet 1 von 20 Kindern leidet unter einer mehr oder weniger stark ausgeprägten LRS. Jungen sind dreimal so häufig betroffen wie Mädchen.

Wer entscheidet, ob ein Kind Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben hat?

Unabhängig davon, welche Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten vorliegen, ist unsere Schule zu individueller Förderung verpflichtet. Daher hängt die schulische Förderung nicht von einer Diagnose außerschulischer Experten ab.

Es liegt in der Verantwortung der Klassenlehrerin (oder Deutschlehrerin) LRS festzustellen. Es gibt leichte und schwere Formen der Beeinträchtigungen beim Erwerb des Lesens und Schreibens. Unsere Schule trifft die Entscheidung in welchem Rahmen die Förderung stattfindet.
Es empfiehlt sich zusätzlich zur schulischen Förderung außerschulische Fachberater aufzusuchen:

  • Schulpsychologen

  • Kinder- und Jugendärzte

  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

  • Kinder- und Jugendpsychiater

  • Sozialpädiatrisches Zentrum (Königsborn)

 

Wer ist ihr Ansprechpartner in der Schule?

Zunächst sollte immer ein Gespräch mit der Klassenlehrerin und ggf. dem/der DeutschlehrerIn geführt werden. Mit dem Einverständnis der Eltern können weitere Beratungen der unterrichtenden Lehrer stattfinden und in Einzelfällen auch der Rat externer LRS-Experten hinzugezogen werden.

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