top of page

Lese-Rechtschreib-Schwäche

Unter Legasthenie oder LRS (Lese-Rechtschreibstörung) versteht man eine umschriebene Entwicklungsstörung des Schriftspracherwerbs, das heißt, eine spezifische Störung beim Erlernen des Lesens oder Schreibens, wobei die Leistung im Lesen / Rechtschreiben unter jener liegt, die aufgrund der Begabung zu erwarten wäre. Die Probleme, das Lesen bzw. das Schreiben altersentsprechend zu erlernen, dürfen dabei nicht durch Seh- oder Hörprobleme, durch unzureichende Beschulung oder unzureichende kognitive Fähigkeiten verursacht werden. Auch psychische oder neurologische Erkrankungen, die die Lernfähigkeit beeinflussen können, dürfen nicht der Grund für die Schwierigkeiten sein.

In der Anfangsphase des Schriftspracherwerbs, also in der 1. oder 2. Klasse, treten folgende Merkmale auf:

Schwierigkeiten beim Erlernen der Buchstabe-Laut-Beziehung:

1. Defizite in der Phonologischen Bewusstheit:

    Das Identifizieren einzelner Laute aus dem Sprachfluss fällt schwer.

2. Laut-Buchstaben-Zuordnung:

    Die Buchstaben werden nicht gemerkt.

    Buchstaben werden den falschen Lauten zugeordnet oder umgekehrt.

3. Die Lautsynthese gelingt nicht:

    Die Buchstaben können beim Lesen nur schwer zusammengelautet werden.

    Langsames und mühsames Lesen sind kennzeichnend.

4. Schwierigkeiten beim lauttreuen Schreiben:

    Einzelne Buchstaben werden ausgelassen, verdreht oder hinzugefügt (bis hin zu

    Skelettschreibungen).

Spätestens ab der dritten Klasse findet man folgende Merkmale bei Kindern mit LRS:

Beim Lesen:

  • Es wird weiterhin langsam und stockend gelesen.

  • Selbst häufige Wörter müssen immer wieder neu erlesen werden.

  • Es wird Buchstabe für Buchstabe gelesen, die direkte Worterkennung funktioniert nicht.

  • Besonders bei langen Wörtern wird aus dem Kontext geraten.

Wer ist ihr Ansprechpartner in der Schule?

Zunächst sollte immer ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft und ggf. der Deutschlehrkraft geführt werden. Mit dem Einverständnis der Eltern können weitere Beratungen der unterrichtenden Lehrkräfte oder der LRS-Fachlehrerin der GGS stattfinden und in Einzelfällen auch der Rat externer LRS-Experten hinzugezogen werden.

bottom of page