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Musikunterricht

Das Vermitteln von Freude im Umgang mit Musik ist Schwerpunkt im Musikunterricht. Dazu gehören die Bereiche Musik machen, Musik umsetzen und Musik hören.

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den im Lehrplan beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der vierten Klasse. 

Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Musik sind alle von der Schülerin/ dem Schüler erbrachten Leistungen. Dabei werden als Leistung nicht nur Ergebnisse (mündlich wie schriftlich), sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet.

Fachbezogen Bewertungskriterien sind laut Lehrplan insbesondere: 

  • Experimentierfreude mit Stimme und Instrumenten 

  • konstruktives Einbringen individueller und im Unterricht erworbener Kenntnisse

  • Unterscheidung von Musikstücken

  • Fähigkeit, Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren

  • praktische Beiträge in den Lernfeldern „Musik machen“, „Musik hören“ und „Musik umsetzen“

  • Kommunikations-und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und -produkte

Aus diesen Bewertungskriterien wird deutlich, dass der Schwerpunkt im Fach Musik in der mündlichen und praktischen Mitarbeit liegt. 

 

Folgende erbrachten Leistungen fließen in die Bewertung im Fach Musik mit ein:

 

 Mündliche Mitarbeit (50%) 

  • Anstrengungsbereitschaft

  • Liedtexte auswendig können

  • Wissen über Komponisten

  • Instrumente benennen 

  • allgemeine mündliche Beteiligung

  • kann sich zu gehörter Musik angemessen äußern

 

Praktische Leistung (50%)

  • Anstrengungsbereitschaft

  • verantwortungsvoller Umgang mit Instrumenten

  • Instrumente angemessen einsetzen 

  • Rhythmen aufnehmen und wiedergeben können

  • Tänze mittanzen

  • Melodien richtig und klangschön wiedergeben können

  • Rhythmen erfinden

  • Arbeitsmappe (Musikmappe)

Leistungsbewertung im Unterrichtsfach Musik

Aufgaben und Ziele des Musikunterrichts in der Grundschule ist es, „die Freude und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Musik zu wecken und zu intensivieren, ihre musikalische Wahrnehmungs-, Erlebnis-und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und ihre musikalischen Kompetenzen zu entwickeln.“ (Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, Frechen 2008, Lehrplan Musik S. 87)

Dabei soll der Unterricht an die unterschiedlichen musikalischen Fähigkeiten, individuellen Begabungen und praktischen Erfahrungen anknüpfen. Das Ziel ist die Hinführung der Schülerinnen und Schüler „zu einem aktiven Musikmachen, Musikverstehen und Musikgenießen, zu einem offenen und aktiven Umgang mit Musik sowie zu einem kritischen Umgang mit Musikmedien.“ (s.o.)

Die Bewertungsgrundlage basiert auf folgenden Kompetenzen:

 

1. Kompetenzbereiche

Erstes Schuljahr:

  • Zeigen von Experimentierfreude mit der Stimme und mit verschiedenen Instrumenten  

  • Gestalterische Umsetzung von Musik in Bilder, in Form von Bewegung oder durch Spielszenen

 

Zweites Schuljahr:

  • Zeigen von Experimentierfreude mit der Stimme und mit verschiedenen Instrumenten  

  • Einlassen auf Hörwerke verschiedener Komponisten  

  • Gestalterische Umsetzung von Musik in Bilder, in Form von Bewegung oder durch Spielszenen

 

Drittes Schuljahr:

  • Zeigen von Experimentierfreude mit der Stimme und mit verschiedenen Instrumenten  

  • Einlassen auf Hörwerke verschiedener Komponisten  

  • Unterscheidung von Musikstücken in ihrer Wirkung 

  • Richtiges Anwenden erlernter Fachbegriffe  

  • Gestalterische Umsetzung von Musik in Bilder, in Form von Bewegung oder durch Spielszenen

 

Viertes Schuljahr:

  • Zeigen von Experimentierfreude mit der Stimme und mit verschiedenen Instrumenten  

  • Einlassen auf Hörwerke verschiedener Komponisten  

  • Unterscheidung von Musikstücken in ihrer Wirkung 

  • Richtiges Anwenden erlernter Fachbegriffe 

  • Gestalterische Umsetzung von Musik in Bilder, in Form von Bewegung oder durch Spielszenen

 

2. Leistungen fördern und bewerten

Die Leistungsbewertung im Fach Musik orientiert sich inhaltlich an den Kompetenzerwartungen, die in den Richtlinien und Lehrplänen aufgeführt sind. Diese gliedern sich in drei Teilbereiche, die gleichermaßen zu berücksichtigen sind:

  • Musik machen 

  • Musik hören 

  • Musik umsetzen

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülern erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen, sowie sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen. Hierzu zählt auch das eigene Einbringen in Partner- und Gruppenarbeiten. 

 

Folgende Kriterien sind für die Beurteilung relevant:

Mündliche Mitarbeit

  • aktive Beteiligung an den Unterrichtsgesprächen (Quantität und Qualität der Beiträge)  

  • Reproduktion des Gelernten  

  • Übertragung des Gelernten in neue Zusammenhänge  

  • Präsentation der Ergebnisse   

  • Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft

 

Praktische Arbeiten

  • Umgang mit verschiedener Instrumente (auf Instrumenten spielen, mit Instrumenten improvisieren,...) 

  • Notationselemente verwenden  

  • sich zur Musik bewegen, Musik in Bildern umsetzen, musikalische Szenen gestalten  

  • Arbeiten und Lernen in verschiedenen Arbeitsformen (Stationen, Werkstatt, Projektarbeit,…)  

  • Kooperatives Lernen (PA, GA) 

 

Fachspezifische Kriterien

  • sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen

 

Die Bewertung der Kompetenzbereiche wird auf den einzelnen Zeugnissen wie folgt zusammengefasst:

Schuleingangsphase

  1. Du zeigst Experimentierfreude mit deiner Stimme und verschiedenen Instrumenten.

  2. Du setzt Musik in Bilder, in Form von Bewegung oder durch Spielszenen gestaltend um.

  3. Du lässt dich auf Hörwerke verschiedener Komponisten ein.

  4. Du beteiligst dich mündlich am Unterricht.

 

Stufen 3/4

  1. Du zeigst Experimentierfreude mit deiner Stimme und mit verschiedenen Instrumenten.

  2. Du setzt Musik in Bildern, in Form von Bewegung oder durch Spielszenen gestaltend um.

  3. Du lässt dich auf Hörwerke verschiedener Komponisten ein und unterscheidest Musikstücke in ihrer Wirkung.

  4. Du kannst erlernte Fachbegriffe richtig anwenden. 

  5. Du beteiligst dich mündlich am Unterricht.

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