top of page
AutorenbildGGS

Corona-Krise: Aktueller Stand 17.04.2020

Auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.

Die Grundschulen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – erst einmal für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Solange es gerade für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-3 keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot aufrechterhalten. Ein erneutes Ausfüllen des Anmeldeformulars ist notwendig! Sie finden es auf der Startseite unserer Homepage. Bitte melden Sie uns den Betreuungsbedarf vorab an die Mailadresse info@ggs-froendenberg.de, damit wir den Einsatz der Lehrkräfte planen können. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie weitere Informationen erhalten.

Für die Zeit bis zum Wiederbeginn des Unterrichts werden die Klassenlehrkräfte sich mit Ihnen in Verbindung setzen und weitere Lernangebote zur Verfügung stellen.

Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen.

Weitere Informationen folgen.

125 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page