Durch eine Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO gilt ab dem 1. Oktober 2020, dass für Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr besteht. Das bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Für Schülerinnen und Schüler, die in der OGS angemeldet sind, gelten am Nachmittag ebenfalls diese Regelungen.
Sobald der Klassen- oder Gruppenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen.

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