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Corona Information vom 30.09.2020

Durch eine Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO gilt ab dem 1. Oktober 2020, dass für Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr besteht. Das bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Für Schülerinnen und Schüler, die in der OGS angemeldet sind, gelten am Nachmittag ebenfalls diese Regelungen.

Sobald der Klassen- oder Gruppenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen.


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