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Schulhund

Im Rahmen der tiergestützten Pädagogik wird die sozialpädagogische Fachkraft unserer Schule regelmäßig von ihrem Hund begleitet. Sowohl im Kleingruppenunterricht als auch während der Klassenbesuche unterstützt er die Pädagogin in der Lern- und Entwicklungsförderung der Kinder. Die Grundbedingungen für den Einsatz eines Schulhundes sind durch die abgegebene „Freiwillige Selbstverpflichtung“ abgesichert. Diese Erklärung sowie Versicherungs- und Impfnachweise sind jederzeit einsehbar im Lehrerzimmer aufgestellt. 

Die Ziele in Kürze: 

  • Die Kinder erlernen wesentliche Aspekte im sicheren und adäquaten Umgang mit Hunden im Allgemeinen und mit dem Schulhund im Besonderen. 

  • Sie erarbeiten Verhaltensregeln und achten auf deren Anwendung. 

  • Alle Kinder lernen, für sich und das Verhalten anderer (Lautstärke, Bewegungen, Reize,…) Verantwortung zu übernehmen, sowie für das Wohlergehen des Hundes (Übernahme von Aufgabe: Wasser geben, säubern von Napf und Spielzeug) zu sorgen. 

  • Der Hund agiert als „Türöffner“ bei der Gestaltung von sozialen Interaktionen zwischen Kind und Kind, Kind und Hund, Kind und Pädagoge. 

  • Er vermittelt Achtung, Wärme, Echtheit und Empathie. 

  • Besonders distanzlose/gehemmte Kinder erfahren durch den Hund als unvoreingenommenen Zuhörer Liebe, Anerkennung und Beachtung auf nonverbaler, emotionaler, physischer, psychischer und sozialer Ebene 

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