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Zeugnisse

Das Team der Gemeinschaftsgrundschule arbeitet mit kompetenzorientierten Rasterzeugnissen, deren Grundlage die Kompetenzerwartungen (Lernziele) aus den Lehrplänen des Landes NRW sind. 

Die zu erwerbenden Kompetenzen werden in den Fächern genau beschrieben und bewertet. Dadurch soll eine größere Klarheit der Lernanforderungen erreicht werden.   

Die Leistungen jedes Kindes werden anhand einer vierstufigen Skala zurückgemeldet: 

  • Du fängst an  

  • Du übst weiter 

  • Du schaffst es 

  • Du schaffst es immer 

Die kompetenzorientierten Rasterzeugnisse geben eine genaue Rückmeldung zu den einzelnen Bereichen eines Unterrichtsfaches und somit einen detaillierten Überblick hinsichtlich des Lern- und Leistungsstandes. Auch das Arbeits- und Sozialverhalten ist in mehrere Einzelkompetenzen unterteilt und wird ebenfalls innerhalb der vier Stufen bewertet.  

Während der Schuleingangsphase (Jg. 1+2) erhalten die Schülerinnen und Schüler nur zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Dieses enthält keine Noten in Ziffernform, sondern Kompetenzraster, die ihren aktuellen Lern- und Leistungsstand widerspiegeln. Damit die Eltern jedoch auch während des Schuljahres einen detaillierten Überblick über den Lern- und Leistungsstand ihres Kindes erhalten, sind diese Kompetenzraster auch Grundlage der Elternberatungsgespräche. 

Ab der dritten Klasse erhalten die Kinder auch zum Halbjahr Zeugnisse. Hier werden aus den erworbenen Kompetenzen auch Noten abgeleitet und vergeben. Schwerpunkt dieser Zeugnisse ist jedoch weiterhin die genaue Dokumentation der erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Kompetenzraster der Jahrgänge 3 und 4 werden ebenfalls schon in den Elterngesprächen genutzt. 

Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des gemeinsamen Lernens zieldifferent unterrichtet werden, erhalten in der Regel keine Noten auf ihren Zeugnissen. Da sie nach individuellen Förderplänen unterrichtet werden, erfolgt auch ihre individuelle Beurteilung auf dieser Grundlage. Ihre Fortschritte und Lernzuwächse werden daher in einem Textzeugnis umfänglich beschrieben. Sollte die Schülerin oder der Schüler in einem oder mehreren Fächern (z.B. in Kunst oder Musik) die Inhalte des Klassenunterrichts zielgleich erarbeiten können, kann in diesem Fall auch ausnahmsweise eine Note vergeben werden und das zugehörige Kompetenzraster auf dem Zeugnis erscheinen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur in der Jahrgangsstufe 4. 

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