Förderkonzept der GGS
1. Inklusion
Was ist das eigentlich? Viele Menschen haben den Begriff schon gehört. Aber was genau steckt dahinter? Und was bedeutet Inklusion für jeden von uns persönlich? Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. In einem Inklusiven Schulsystem ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen. Und davon profitieren alle: zum Beispiel durch den Abbau von Hürden, damit die Schule für alle zugänglich wird, aber auch durch weniger Barrieren in den Köpfen, mehr Offenheit, Toleranz und ein besseres Miteinander. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN- Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet - mit der Umsetzung von Inklusion stehen wir aber noch am Anfang eines langen Prozesses.
Der Gedanke Inklusion
Sie unterstreicht den Gedanken: Niemand wird ausgeschlossen - jeder Mensch wird so akzeptiert und respektiert wie er ist.
Dies bedeutet: Jeder ist willkommen und alle gehören dazu.
Egal, ob Mann oder Frau, ob jung oder alt.
Egal welche Sprache man spricht oder welche Hautfarbe man hat.
Egal an wen oder woran man glaubt und wen man liebt.
Egal, ob mit oder ohne Behinderung.
Inklusion möchte sagen: Es ist ganz normal unterschiedlich zu sein.
Inklusion möchte sagen: Es ist gut unterschiedlich zu sein.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Aber alle Menschen haben auch die gleichen Pflichten. Sie möchten die gleichen Möglichkeiten und unterstützen sich gegenseitig. Dabei bekommt jeder einzelne die Hilfe, die er braucht.
Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können. Nordrhein-Westfalen kann auf eine langjährige erfolgreiche Erfahrung des Gemeinsamen Lernens blicken. Inklusive Schulen in NRW wurden mehrfach ausgezeichnet, und immer mehr Eltern wünschen für ihr Kind ein sonderpädagogisches Angebot in allgemeinen Schulen. In den vergangenen Jahren ist der „Inklusionsanteil“, also die Zahl unter den Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die in allgemeinen Schulen lernen, kontinuierlich auf aktuell 44,7 Prozent in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Schuljahr 2020/2021, öffentliche Schulen) gewachsen.
Es geht um Menschenrechte
Einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung von Inklusion markiert die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Damit sind die Forderungen des internationalen Übereinkommens rechtlich verankert. Das reicht allerdings nicht aus. Um Denken und Handeln zu verändern, bedarf es weitaus mehr. Es muss auch jedem bewusst sein, wie wichtig Inklusion für das gesellschaftliche Miteinander ist. Sie kann nur dann gelingen, wenn möglichst viele Menschen erkennen, dass gelebte Inklusion den Alltag bereichert – weil Unterschiede normal sind.
Neben Kindern mit Behinderungen gibt es ganz aktuell Kinder mit Zuwanderungsgeschichte, die an unserer Schule lernen. Die Inklusion dieser Kinder, die mit ganz unterschiedlichen Vorerfahrungen aus verschiedenen Kulturen an unsere Gemeinschaftsgrundschule gekommen sind, war eine neue Herausforderung der wir uns gerne angenommen haben. Immer wieder stellen wir fest, wie sehr Kinder aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern unseren Schulalltag bereichern, welche vielfältigen Lernchancen sie bieten und wie bereitwillig sie lernen. Gemeinsam arbeiten wir an einem Konzept, dass Kindern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, das Lernen an unserer Schule nicht nur ermöglicht, sondern auch Spaß macht. Dazu ist es in erster Linie wichtig Sprachbarrieren abzubauen und viele Gelegenheiten zu schaffen, die optimalen Lernzuwachs sichern.
2. Individuelle Förderung
Individuelle Förderung hat eine Vision: Schule schöpft die Lernpotenziale aller Schülerinnen und Schüler voll aus und trägt den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen aller Kinder Rechnung. Diese Unterschiede in Gestalt und Geschwindigkeit des Lernens können sehr stark ausgeprägt sein. Um allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule gerecht werden zu können, bilden sich die Lehrerinnen und Lehrer der Gemeinschaftsgrundschule stets weiter und arbeiten ständig an der Verbesserung der Unterrichtsqualität. Die Schulleitung unterstützt neue Ideen und Lernwege und begleitet die Unterrichtsentwicklung systematisch.
Denn uns ist eines völlig klar: Das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen, von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund, von Kindern mit besonderen Begabungen und Kindern, denen das Lernen schwerer fällt, erfordert eine veränderte Schul- und Unterrichtskultur, die allen zugutekommt: Die Kinder müssen in den Mittelpunkt aller schulischen Bildungsprozesse rücken. Für unsere inklusive Schulentwicklung haben wir in den Jahren 2014, 2016, 2017 und 2022 den Förderpreis im Kreis Unna gewonnen. Mit unseren Konzepten, die nicht nur den Unterricht, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Schülers im Blick hat, konnten wir die Jury überzeugen. Wichtig ist uns dabei, jedes Kind individuell zu betrachten und nach seinen Möglichkeiten zu fordern und zu fördern. Unsere vielfältigen Angebote schaffen eine breite Palette mit Auswahl für eine individuelle Förderung im Unterricht, am Nachmittag und sogar in der Pause.
3. Gemeinsames Lernen
Im gemeinsamen Lernen werden Kinder mit unterschiedlichsten Voraussetzungen zusammen unterrichtet.
Organisation des Gemeinsamen Lernens
Das Förderkonzept der GGS wird auf mehreren Ebenen umgesetzt. Die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden hauptsächlich in der Klasse, aber auch in Kleingruppen gefördert. In Einzelfällen kann es auch Einzelstunden zur spezifischen Förderung geben. Das ermöglicht eine flexible, bedarfsgerechte Ausrichtung der Fördermaßnahmen. Der rege Austausch zwischen Klassenlehrer*in, Sonderpädagog*in und Sozialpädagogin ist selbstverständlich. Die Förderplanung orientiert sich am aktuellen Lern- und Leistungsstand des Kindes und wird regelmäßig überarbeitet.
Differenziertes Fördermaterial, sowie ein gut ausgestatteter Förderraum ermöglichen die äußere Differenzierung. Hier arbeiten die Kinder an ihrer Motorik oder Konzentration, es gibt die Möglichkeit zur Entspannung und auch zu Antiaggressionstraining.
Diese inklusiven Strukturen werden auch an anderen Stellen in der GGS sichtbar:
-
Team-Teaching zwischen Grundschullehrkraft und Sonderpädagoge im Unterricht
-
Team-Stunden für alle im Jahrgang unterrichtenden Lehrkräfte, sowie Integrationskräfte und Erzieher aus der OGS
-
Gezielter Einsatz von Methoden und Lehrmitteln
-
Belohnungssysteme/Verstärkerpläne
-
Rückmeldehefte/Dokumentationspläne
-
Begleitung einzelner Kinder durch Schulbegleiter
-
Schülersprechstunde
-
regelmäßige Elterngespräche
-
Beratung durch multiprofessionelle Teams mit außerschulischen Partnern
-
Hilfeplangespräche/Helferkonferenzen
-
individuelle Förderplanung und Förderung
-
Einbindung des Sozialpädagogen in die Jahrgangsstufen 1+2
Das gemeinsame Lernen hat zum Ziel alle Kinder nach ihren Möglichkeiten zu fördern und zu fordern. Stärken sollen genutzt, Schwächen abgebaut werden. Jedes Kind soll den bestmöglichen Lernzuwachs erhalten.
Sollten individuelle Gründe gegen das Lernen an der Regelgrundschule sprechen, beraten wir sie auch gern zu den vielfältigen Förderschulangeboten im Kreis Unna.
4. Schuleingangsdiagnostik
Um individuell fördern zu können, ist es erforderlich den aktuellen Standort der Kinder zu bestimmen. Nur so lassen sich Maßnahmen ableiten, die den individuellen Lernweg eines jeden Kindes bestimmen sollen. Dabei werden nicht nur fachliche Kompetenzen erfasst, sondern z. B. auch soziale und motorische.
Im Rahmen der Sternstunden werden bei den zukünftigen Schüler*innen der GGS die Stärken und Schwächen systematisch und kindgerecht in einer Kleingruppe untersucht und dokumentiert. In den folgenden Kompetenzbereichen werden die Kinder im Rahmen der Schuleingangsdiagnostik beobachtet:
-
Motorik
-
Wahrnehmung
-
Personale/Soziale Kompetenzen
-
Umgang mit Aufgabenstellungen und deren Umsetzung
-
Elementares Wissen/Fachliche Kompetenzen
-
Zahlen-Mengenbegriff
-
Sprache
-
Formen und Farben
-
Die Ergebnisse werden protokollarisch für jedes Kind mittels eines schuleigenen Beobachtungsprotokolls, angelehnt an die Schulvorläuferfähigkeiten, festgehalten und bilden die Ausgangsgrundlage für die Schulakte der Kinder. Sie werden den Eltern vorgestellt und im Gespräch erläutert. Hieran können sich gegebenenfalls individuelle Förderempfehlungen für das Kind anschließen, um es in dem langen Zeitraum bis zum Schuleintritt in seiner Schulfähigkeit unterstützen zu können. Sofern die Kinder mit der Kita zur Schuleingangsdiagnostik erscheinen, sind die Erzieher*innen hierbei beteiligt. Sollten Kinder aus diversen Gründen nicht in Begleitung der Kita erscheinen, werden sie einer Gruppe zugeordnet und werden von den Erziehungsberechtigten zu dem Termin gebracht. So können sie im letzten halben Jahr Stärken „ihrer“ Kinder weiterentwickeln und Schwächen abbauen.
Schüler*innen, die nicht an dem Sternstundenprojekt beteiligt sind, werden im November nach der Anmeldung zur Schuleingangsdiagnostik eingeladen und durchlaufen die Stationen. Zu diesem Termin werden sie von Ihren Eltern begleitet, die im Anschluss direkt eine Rückmeldung zu den Ergebnissen bekommen. Darüber hinaus führen wir mit allen Kindertageseinrichtungen Übergabegespräche, um Informationen in beide Richtungen weiterzugeben. Dies ermöglicht eine nahtlose Förderung aller Kinder.
Die Schuleingangsdiagnostik ist ein verpflichtender Termin für alle Kinder und muss ebenso wie die schulärztliche Untersuchung wahrgenommen werden.
5. Sonderpädagogische Förderung
Die Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg beschäftigt zwei Sonderpädagoginnen festangestellt, gelegentlich werden sie von Vertretungskräften unterstützt.
Die Aufgaben der Sonderpädagog*innen:
-
Unterrichten
-
Co-Teaching
-
Unterrichtsplanung
-
Evaluation von Unterricht
-
Assistieren im Klassenraum
-
Förderung in Kleingruppen/Einzelunterricht
-
Zusammenarbeit mit Eltern/ Beratung
-
Kooperation mit außerschulischen Partnern
-
Koordination von Menschen mit unterschiedlichen Sichtweisen
-
Anleiten von Schulbegleitern
-
Entwickeln und schreiben von Förderplänen
-
Informationen dokumentieren und weitergeben
-
Teilnahme an Konferenzen
-
Diagnostizieren und Fördern
-
Verfassen von Gutachten gemäß AO-SF
-
Beratung zu Nachteilsausgleichen
Die Jahrgänge werden – soweit möglich - von einem Sonderpädagogen begleitet.
Präventive Förderung in der Schuleingangsphase
In der Schuleingangsphase werden Schüler*innen mit Lern- Entwicklungsstörungen präventiv unterstützt. Zu den Förderschwerpunkten zählen hier:
-
Lernen
-
Emotionale und soziale Entwicklung
-
Sprache
Ist das Kind in einem der vorgenannten Bereiche leicht oder auch deutlich hinter dem Klassendurchschnitt, darf es präventive Unterstützungsmaßnahmen erhalten. Sobald das Kind differenzierende Maßnahmen erhält (sozial oder inhaltlich) werden diese in einem Unterstützungsplan dokumentiert und regelmäßig mit den Eltern besprochen. Es liegt hier bei der Förderkonferenz die Maßnahmen zu beschließen und zu Verschriftlichen. Die Eltern werden umgehend in Kenntnis gesetzt, insbesondere, wenn ein dreijähriger Verbleib in der Schuleingangsphase sinnvoll erscheint.
Jedes Kind lernt an der Gemeinschaftsgrundschule in seinem Tempo. Braucht ein Kind länger um ein gestecktes Lernziel zu erreichen, so wird dank großer Binnendifferenzierung Zeit und Material zur Verfügung gestellt, um die Ziele zu erreichen.
Wird im Verlaufe des zweiten Schuljahres deutlich, dass die Ziele der Schuleingangsphase nicht in zwei Jahren erreicht werden können, darf das Kind ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben und in seinem Tempo weiterlernen. Der Übergang in eine andere Klasse erfolgt nahtlos.
Ziel der präventiven Förderung ist es, die Lücken der Kinder bis zum Ende der Schuleingangsphase zu schließen und einen zielgleichen Abschluss ohne sonderpädagogische Förderung zu ermöglichen. Schafft es das Kind im Laufe der drei Jahre Schuleingangsphase nicht die Kompetenzen überwiegend sicher zu erwerben, liegt vermutlich ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor und ein Verfahren nach AO-SF wird eingeleitet. Dieses sichert, dass das Kind auch in der weiteren Schullaufbahn die nötige Förderung und Unterstützung in allen Bereichen erhält.
Sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase
Besuchen Schüler*innen mit ausgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf die Gemeinschaftsgrundschule, so erhalten sie ab der ersten Klasse die nötigen Hilfsmittel und Unterstützungsmaßnahmen, die ihre Behinderung erfordert. Zu diesen Förderschwerpunkten gehören:
-
Sehen
-
Hören und Kommunikation
-
Motorische Entwicklung
-
Geistige Entwicklung
Im Falle einer solchen Beeinträchtigung wird bereits vorschulisch ein Verfahren nach AO-SF durchgeführt, welches die besonderen Bedarfe des einzelnen Kindes beschreibt und Fördermaßnahmen ableitet. Die Schule bemüht sich in Kooperation mit dem Träger und den Eltern eine Umgebung zu schafften, die für dieses Kind die optimalen Lernvoraussetzungen schafft. Dabei muss auch deutlich sein, dass an einer Regelschule nicht die gleichen Möglichkeiten, wie an einer Förderschule des entsprechenden Schwerpunktes, bestehen. Dennoch unternehmen alle Beteiligten größte Anstrengungen, um ein inklusives Lernen so einfach wie möglich zu gestalten.
Förderung in den Klassen 3/4
In den Klassen 3 und 4 ist keine präventive sonderpädagogische Förderung mehr vorgesehen. Die Schüler*innen, die hier noch erhöhten Förderbedarf haben, sollten einen festgestellten Förderschwerpunkt nach AO-SF haben. In Ausnahmefällen kann dieser noch in Klasse 3 festgestellt werden. Kinder mit ausgewiesenem Förderschwerpunkt werden nach ihrem individuellen Lernstand gemäß eines Förderplanes unterrichtet. Sie erhalten neben dem Unterricht Einzelförderungen oder Kleingruppenförderung, wenn dies ihr Förderplan vorsieht.
Die Eltern werden regelmäßig über den Lernstand ihres Kindes informiert und besonders beim Übergang zur weiterführenden Schule begleitet.
Sonderpädagogische Förderung ist in allen Förderschwerpunkten in den Klassen 3 und 4 möglich. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung wird auch eine mögliche Aufhebung des Förderbedarfes bei allen Schüler*innen diskutiert.
Förderschwerpunkte
In Deutschland unterscheidet man 7 Förderschwerpunkte:
1. Förderschwerpunkt: Lernen
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Förderbedarf Lernen haben Beeinträchtigungen im Lern- und Leistungsverhalten, sowie häufig Probleme mit der Wahrnehmung, der Merkfähigkeit, der Aufmerksamkeit, dem Lerntempo oder der Ausdrucksfähigkeit. Die Lern- und Leistungsausfälle sind schwerwiegender, umfänglicher und langandauernder Art. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen Unterstützung beim Aufbau eines positiven Selbstwertgefühls und einer realistischen Selbsteinschätzung (vgl. § 4 Abs. 2 AO-SF).
2. Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zeigen unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ist dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt. Hinreichende Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch noch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigen. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen besondere Hilfe bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln sowie Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung und bei der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. § 5 AO-SF).
3. Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung haben oftmals Schwierigkeiten ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. Sie verschließen und widersetzen sich der Erziehung so nachhaltig, dass sie im Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler gestört oder gefährdet ist. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen Hilfen, um ihre Umwelt anders wahrnehmen, angemessene Verhaltensweisen und ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können (vgl. § 4 Abs. 4 AO-SF).
4. Förderschwerpunkt: Sprache
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache sind in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Der Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden und kann nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden. Es fällt den Schülerinnen und Schülern oftmals schwer, mit Anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen und ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben. Sprache ist dabei als pädagogische Maßnahme abzugrenzen von einer therapeutischen, logopädischen Förderung, die aufgrund einer medizinischen Diagnose erfolgt. (vgl. § 4 Abs. 3 AO-SF).
5. Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung
Körperliche und Motorische Beeinträchtigungen können sich unmittelbar auf viele Entwicklungsbereiche auswirken, z.B. auf die Sicherheit in der Körperkontrolle, bewusste Körperkenntnis und Steuerung des Körpergefühls, Körperorientierung und den Aufbau von Bewegungsmustern. Das schulische Lernen ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt. (vgl. § 6 AO-SF).
6. Förderschwerpunkt: Hören und Kommunikation
Bei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt. Gehörlosigkeit liegt vor, wenn lautsprachliche Informationen der Umwelt nicht über das Gehör aufgenommen werden können. Schwerhörigkeit liegt hingegen vor, wenn Schülerinnen und Schüler trotz apparativer Versorgung lautsprachliche Informationen der Umwelt nur begrenzt aufnehmen können und erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten auftreten oder eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Höreindrücke besteht (vgl. § 7 AO-SF).
7. Förderschwerpunkt: Sehen
Bei Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen ist das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderungen schwerwiegend beeinträchtigt. Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Schülerinnen und Schüler auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen.
Eine Sehbeeinträchtigung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Nah- und Fernvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung vorliegt. (vgl. § 8 AO-SF).
6. Sozialpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase
6.1 Grundlegendes
Um dem Leitgedanken der flexiblen Schuleingangsphase – die soziale Koedukation- gerecht zu werden, arbeiten alle Lehr- und Fachkräfte kooperativ daran, die schulischen Anforderungen dem aktuellen, individuellen Entwicklungsstand eines jeden Kindes anzupassen. Sie berücksichtigen die gegebenen Lernvoraussetzungen und „holen das Kind dort ab, wo es steht“.
Einige Kinder eines jeden Einschulungsjahrgangs benötigen jedoch im Sinne ganzheitlicher, individueller Förderung ein erhöhtes Maß an spezifischen Fördermaßnahmen. Ihr erhöhter Förderbedarf ist zum Teil schon vor der Einschulung bekannt (Gespräche mit Kiga-Erz., Einschulungstest, Elterngespräche), zeigt sich jedoch zum Großteil erst im Laufe der ersten Schulwochen oder aber auch erst im Verlauf der Eingangsphase.
Sowohl die Zusammensetzung der Fördergruppen, als auch der zeitliche Umfang der Fördermaßnahmen, richtet sich nach dem individuellen Bedarf eines jeden Kindes. So können die Kinder in Einzel-, Kleinst- oder Kleingruppenförderung (2 bis 7 Kinder) die erforderliche Unterstützung erfahren. Je nach Bedarf beträgt die sozialpädagogische Förderung 1 bis 8 Schulstunden in der Woche. Eltern werden von den Klassenlehrkräften bei einem erhöhten Förderbedarf informiert und bekommen einen Bescheid, dass das Schulkind an dem Förderunterricht teilnehmen wird.
Die Förderplanung ist aufgrund der individuellen Lernfortschritte einer ständigen Modifikation unterworfen. Dies geschieht im ständigen kollegialen Austausch (insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Förderkonferenzen), zumal die Förderangebote sowohl extern als auch innerhalb des Klassenverbandes stattfinden können. Alle Förderinhalte orientieren sich weitgehend an den Themen, die gerade im Klassenunterricht behandelt werden, also in Anlehnung an die Arbeitspläne der Kolleginnen und Kollegen der Eingangsstufe. Die Förderung hangelt sich also an den Unterrichtsinhalten entlang (bei Mathe und Deutsch), vertieft die Unterrichtsinhalte und unterstützt das Verständnis der Schüler*Innen dieser Themen mittels der Unterrichtsmaterialien aber auch eigens entwickelter Materialien.
In der sozialpädagogischen Förderung orientiert sich die Auseinandersetzung mit den Lerngegenständen an den Prinzipien eines handlungsorientierten Ansatzes (Verbindung von geistigem und körperlichem Tun).
6.2 Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit
Die Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit als Grundlage aller kognitiven Prozesse des Erinnerns, des Lernens und des Denkens hat einen besonders hohen Stellenwert und kommt schwerpunktmäßig in allen Fördergruppen zum Tragen.
6.3 Förderung der Kommunikationsfähigkeit
Die Förderung der Kommunikationsfähigkeit bedeutet kein isoliertes Sprachtraining sondern ist eingebettet in alle Tätigkeiten und alle Bildungs- und Förderbereiche; in das Spielen, das Erzählen, das Betrachten von Bilderbüchern, das Hören von Geschichten u.ä..
Sie ist zu verstehen als Erweiterung und Vertiefung der sprachlichen Kompetenz im handelnden Umgang mit Menschen und Dingen. Zur Unterstützung zentraler Strategien des Spracherwerbs und für den Erwerb der Schriftsprache vollzieht sich Förderung, unter Nutzung des ursprünglichen Mitteilungsbedürfnisses, durch gezielte Übungen in den Grundfertigkeiten des genauen Hörens, des Sehens und der Motorik.
Die Förderung von Kindern mit ausgeprägten Sprach- und Sprechfehlern, die zusätzliche Unterstützung durch sonderpädagogische Fachkräfte benötigen, wird an dieser Stelle nicht separat beschrieben. Hier wird ggf. im Elterngespräch der weitere optimale Förderverlauf besprochen und an therapeutische Einrichtungen verwiesen bzw. die Kooperation mit den Kollegen der Förderschule/Sprache angebahnt.
6.4 Förderung der motorischen Grundfähigkeiten
Im Rahmen der Förderung der motorischen Grundfähigkeiten unterstützt ein vielfältiges Angebot an Bewegungs- und Musikerfahrungen mittels abwechslungsreicher Materialien und Spielsituationen den Erwerb von Bewegungsfertigkeiten und somit einer größtmöglichen Bewegungssicherheit.
6.5 Förderung elementarer mathematischer Fähigkeiten
Die Förderung elementarer mathematischer Fähigkeiten vollzieht sich mittels Zählen, Bauen, Vergleichen, Orientieren, Sortieren je nach individueller Lernausgangslage in folgenden Schwerpunkt-Bereichen:
-
räumlich-visueller Bereich
-
Zuordnungen
-
Mengenerfassung und Mengenkonstanz
-
Farben, Formen, Körper, Mengen
-
Rechts-Links-Orientierung
-
Abstraktion
-
Rechenfunktionen
-
akustische Aufnahme und Deutung der Zahlwörter
-
Zahl- und Ordnungsbegriffe und ihre Zuordnung zu natürlichen Zahlen
-
Symbole und Operationszeichen
-
Gedächtnis
-
logisches Denken
Unterstützend und begleitend werden Konzentrations- u. Ausdauerübungen angeboten
6.6 Förderung der Fein- und Grafomotorik
Schulanfänger bringen unterschiedliche Voraussetzungen auf sensorischer und motorischer Ebene mit, um Schriftzeichen aufzufassen und nachzubilden. Da die Hand- u. Fingergeschicklichkeit wesentlich von der Vielfalt und Intensität der erlebten Wahrnehmungs- und Bewegungserfahrungen abhängt, kann sich grafomotorische Förderung nicht auf Übungen mit Stift und Papier beschränken, sondern erfordert intensive Angebote in diesen Bereichen. Förderung der Feinmotorik geht also immer einher mit einer Förderung von Grobmotorik und Wahrnehmung um die erforderliche sensomotorische Kompetenz zu erlangen, z.B. durch folgende Angebote:
-
alle Möglichkeiten von Überkreuzungen
-
rhythmische Bewegungen (denn Schreiben ist Bewegung!)
-
Fingerspiele
-
Kneten,(Nach-) Legen von Großschwüngen mit Seilchen, Gardinenbleibändern, Plättchen,...
-
Übungen in Sand, Rasierschaum, Kleister,..
-
„Luftmalerei“, „Rückenmalerei“
-
Schreiben mit Zeigestock u. Taschenlampe
-
Nachfahren von Schwüngen mit Finger, Magneten, Spielzeugautos
-
Tastübungen
-
rhythmisches Sprechen zur Schwungübung
-
Schreibablauf durch Sprechen begleiten
-
Spiele mit rollenden und pendelnden Kugeln (Auge-Hand-Koordination)
-
Schwingen mit Körperteilen
-
Schneiden, Malen, Bauen, Stecken, Fädeln, Weben, Prickeln,...
Schreibhandlung ist Schreibbewegung, Raumgestaltung, Formgebung und Sprachbildung zugleich und stellt somit eine sehr komplexe psychomotorische Fertigkeit dar. Voraussetzung für die kleinräumigen Schreibbewegungen sind gute Koordination, hohe Zielgenauigkeit, bewusste Steuerung und Kontrolle von Finger und Hand. Es gilt also primär, die „technischen Schwierigkeiten“ zu beheben, damit sich das Kind während des Schreiblernprozesses auf das Erlernen des Buchstabenschreibens konzentrieren kann.
Wesentliche Aspekte der grafomotorischen Kompetenz sind u. a.:
-
Händigkeit
-
Griff- und Haltetechnik
-
Bewegungsführung
-
Bewegungsrichtung
-
Kraftdosierung
-
Steuerung des Bewegungsimpulses
-
Formkonstanz
-
Geschwindigkeit
-
visuelle Koordination
Die Grundbewegungen der Schrift wie Linien, Kurven, Auf- u. Abbewegungen in Form von Girlanden, Ovale, Achterschwünge u.a. werden in vielfältigen Variationen angeboten um zu einem generalisierbaren Erfahrungsschatz zu werden.
So werden sie nicht nur als Arbeitsblatt dargeboten, sondern, vorbereitend auf diese kleinräumige Arbeitseinheit, als großräumige Bewegungsform, getreu den didaktischen Prinzipien:
-
von der freien zur gebundenen Bewegung
-
von der großräumigen zur kleinräumigen Bew.
-
vom anschaulich-einfachen zum abstrakt-komplexen Bild
6.7 Abschließendes
Oberstes Ziel aller Förder- und Forderangebote ist der Aufbau eines positiven Selbstkonzepts mit entsprechend motiviertem Lern- und Arbeitsverhalten.
So geht es primär darum, in jeder Lerngruppe (sowohl im Klassenverband als auch in der Fördergruppe) durch ein anregendes Lernumfeld – bei gleichzeitiger Vermeidung von Reizüberflutung - und wechselnde Arbeitsweisen, die Eigentätigkeit und Selbständigkeit des Kindes zu unterstützen.
Die Kinder sollen so die Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben können, die ihnen ein Durchlaufen der Grundschulzeit, ohne Rücktritt und ohne, über die sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen hinausgehende Unterstützung, ermöglichen.
7. Nachteilsausgleich
Alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf eine ihren Stärken und Begabungen sowie auch den persönlichen Bedarfen entsprechende individuelle Förderung. Dies gilt an allen Schulformen und Lernorten für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, ob eine Behinderung, chronische Erkrankung oder ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt. D.h. auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten zunächst eine ihren Bedarfen entsprechende individuelle Förderung.
Wenn die Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Behinderung oder des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ihre Leistungen nicht begabungsgemäß erbringen können, erhalten sie einen über die Förderung hinausgehenden Nachteilsausgleich. Die Vergabe von Nachteilsausgleichen erfolgt dabei nicht „automatisch“ z.B. aus einer bestimmten medizinischen oder pädagogischen Diagnose, sondern ist Ergebnis einer eingehenden Beurteilung der individuellen Situation einer Schülerin oder eines Schülers.
Wer erhält einen Nachteilsausgleich?
Grundsätzlich können nur Schülerinnen und Schüler einen Nachteilsausgleich erhalten, die einen allgemeinen Abschluss anstreben, also zielgleich lernen.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder diagnostizierten Störungen, z.B. im Autismus-Spektrum können Nachteilsausgleiche erhalten. Auch kurzfristige Erkrankungen können ausgeglichen werden, z.B. ein gebrochener Arm.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS), die einer zusätzlichen Maßnahme bedürfen, besteht ab der 2ten Klasse die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich im Fach Deutsch zu erhalten.
Wie können Nachteile ausgeglichen werden?
Nachteilsausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung:
-
Zeitlich: Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeitszeiten
-
Technisch: Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel, z.B. eines Lesegerätes oder eines Laptops als Schreibhilfe (beim Einsatz eines Computers als Schreibhilfe sollten zusätzliche Hilfen durch Rechtschreibkorrektur, Thesaurus etc. grundsätzlich ausgeklammert werden können)
-
Räumlich: Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, einer besonderen Arbeitsplatzorganisation wie z.B. ablenkungsarme, geräuscharme, blendungsarme Umgebung etwa durch die Nutzung eines separaten Raums
-
Personell: Assistenz, z.B. bei der Arbeitsorganisation
Nachteilsausgleiche, die Modifizierungen von Aufgaben erfordern, sind nur in Ausnahmefällen vorzusehen:
Für Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Sehen“ sowie „Hören und Kommunikation“ gibt es besondere Anpassungsbedarfe. Für diese Schülergruppe werden Modifizierungen der Aufgaben vorgenommen, ohne dass es unter den geltenden Prämissen des zielgleichen Lernens zu einer Absenkung der Anforderungen oder einer Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gegenüber deren Mitschülerinnen und Mitschülern kommt (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen können in Ausnahmefällen ebenfalls modifizierte, aber anforderungsentsprechende Aufgaben erhalten. Sie sind während des Bildungsgangs so zu begleiten, dass sie die Anforderungen mit erlernten Strategien und Methoden zunehmend bewältigen können.
Eltern und/oder Lehrkräfte beantragen formlos den Nachteilsausgleich bei der Schulleitung. Zur Begründung sind Nachweise wie Atteste, med. Diagnosen oder Bescheinigungen beizufügen.
Die Klassenkonferenz unter Beteiligung eines Sonderpädagogen berät regelmäßig in Abstimmung mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, sowie deren Eltern, über den zu gewährenden Ausgleich. Die Schulleitung wird über alle entsprechenden Maßnahmen informiert. Die individuelle Gestaltung der Nachteilsausgleiche wird im Unterricht erarbeitet und evaluiert. Regelmäßig zu den Förderkonferenzen wird die Sinnhaftigkeit des Nachteilsausgleiches überprüft.
Die Eltern werden ebenfalls über alle durchgeführten Maßnahmen aufgeklärt und regelmäßig über den Entwicklungsstand des Kindes informiert. Ebenso erfolgt eine Dokumentation in der Akte der Schülerin oder des Schülers. Dazu wird ein Formblatt genutzt.
Nachteilsausgleich für Dyskalkulie?
Im Unterschied zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden die Phänomene der Rechenstörungen fachwissenschaftlich sowohl in der Ursachenforschung als auch in den daraus abzuleitenden Förderansätzen kontrovers diskutiert: Es wird unterschiedlich bewertet, ob es sich bei Rechenstörungen um ein diagnostizierbares Phänomen oder um eine Minderleistung innerhalb einer „normalen“ schulischen Leistungsverteilung handelt.
Daher ist eine Gleichsetzung von Rechenschwäche und Lese-Rechtschreibschwäche nicht möglich, wie dies die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) in ihrer Befassung mit der Thematik bereits im Jahr 2007 festgestellt hat. Während Schülerinnen und Schüler mit LRS sehr wohl ihre fachbezogenen Kompetenzen (beispielsweise durch mündliche Beiträge) in den Unterricht einbringen können, ist dies im Fach Mathematik für Schülerinnen und Schüler mit Rechenstörungen so nicht möglich.
Ein Nachteilsausgleich, wie bei einer Lese- Rechtsschreibschwäche beispielsweise, ist daher nicht möglich.
8. Schulbegleiter-Pool
Die Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg ist seit zwei Jahren Modellschule für den Bereich Schulbegleitung. An unserer Schule ist ein Pool an Schulbegleitern installiert, der nur in unserem System arbeitet. Der große Vorteil für die Kinder besteht darin, dass sie durchgehend die gleichen Bezugspersonen in den Klassen sitzen haben. Die Kräfte, die am Vormittag einzelne Kinder begleiten, betreuen am Nachmittag oft auch noch OGS-Gruppen. Diese Kombination von Arbeitsplätzen ermöglicht es uns, viele der Mitarbeiter gut kennenzulernen und fest in unseren Alltag einzubinden.
Der Pool an Schulbegleitern ermöglicht es uns, nicht nur Kinder mit ausgewiesenen Förderbedarfen zu begleiten, sondern auch andere, die z.B. Startschwierigkeiten haben oder nur punktuell Einzelfallhilfe benötigen. Diese präventive Begleitung ermöglicht es uns, Schülerinnen und Schüler sofort mitzunehmen, die sonst vielleicht lange auf Unterstützung warten müssten. Unsere Schulbegleiter übernehmen nicht nur Verantwortung für ein Kind, sondern schauen auch auf andere Kinder in ihrer Klasse und nehmen sich dieser an.
Im Falle der Erkrankung einer Schulbegleitung, erfolgt die Vertretung in der Regel aus dem Pool selbst, sodass auch die vertretenden Kolleginnen und Kollegen den Kindern bekannt sind. Diese Regelung ist besonders günstig für Kinder, die auf eine enge Beziehungsarbeit angewiesen sind.
Die Beantragung erfolgt üblicherweise vor Schuljahresbeginn über die Schule an den Kreis Unna. Um eine umfängliche Begleitung für das eigene Kind beantragen zu können, muss ein Attest, eine med. Diagnose oder eine ärztliche Bescheinigung über die Einschränkungen des Kindes vorliegen. Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung haben in der Regel Anspruch auf Unterstützung, aber auch seelische oder soziale Einschränkungen können ein Grund für Schulbegleitung sein.
Über den Einsatz und die Aufgaben der Schulbegleitung berät die Förderkonferenz in Absprache mit den Eltern und den betroffenen Kindern.
Der Stundenumfang wird von Amtsseite festgesetzt, die SPI als unser Träger stellt das qualifizierte Personal zur Verfügung.
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Schulbegleitung ist Frau Claas.
9. Sprachbildungskonzept – Durchgängige Sprachbildung
Als zertifizierte Europaschule bildet die durchgängige Sprachbildung einen Schwerpunkt an der Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg. Sprachbildung /Sprachförderung ist in unserem Leitbild verankert. Die einzelnen Bereiche des Lernens obliegen der durchgängigen Sprachbildung. Dabei legen wir einen besonderen Fokus auf die Verbindung zwischen Alltags- und Bildungssprache sowie auf einen sprachsensiblen Unterricht.
In unserer Schule spiegelt sich eine Kultur des Miteinanders wider. Vielfalt wird als Chance und Herausforderung verstanden. Das Kennenlernen verschiedener Kulturen unter Einbeziehung der unterschiedlichen Sitten und Gebräuche, kulinarischer Gewohnheiten und landestypischer Besonderheiten bilden genauso einen hohen Stellenwert wie die Einbindung der Muttersprachen/ Erstsprachen in den Unterricht und in den Schulalltag.
Die durchgängige Sprachbildung an der Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg ist so konzipiert, dass sie so weitreichend und umfassend wie möglich greift. So wird im Fachunterricht sowie im Sprachförderunterricht in Kleingruppen bis hin in Unterrichtsstunden zu demokratischem und sozialem Lernen sprachsensibel unterrichtet und die Bildungssprache gezielt gefördert.
9.1 Sprachförderung mit individuellem Fördermaterial in Kleingruppen
Der Sprachförderunterricht in Kleingruppen ist unterteilt für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4. In der Erstförderung (bis zu zwei Jahren nach der Zuwanderung) nehmen die Schülerinnen und Schüler an ein bis zwei Stunden täglich an der individuellen Sprachförderung in der Kleingruppe teil. In der Anschlussförderung wird diese Art der Förderung mit geringerem Stundenumfang angeboten.
Umfangreiches Material zur Sprachförderung (z.B. Wort-Bild-Karten, DaZ-Koffer, Hör-Logico, Bücher und Arbeitshefte mit BOOKI-Stiften, Sprachförderspiele, Lesehefte, Erzählanlässe, Lernplakate, iPads mit Sprachförderapps) steht in unserem Sprachförderraum bereit. In einer sprachlich anregenden Lernumgebung werden die Kinder individuell unterstützt und gefördert.
9.2 Sprachförderung mit der „Generativen Textproduktion“
Einmal wöchentlich wird eine Unterrichtsstunde zur generativen Textproduktion angeboten. Auf der Basis vorgegebener poetischer Texte generieren die Kinder ihre eigenen Texte. Die Textstruktur wird durch die Ersetzung einzelner Elemente so variiert, dass neue Texte entstehen. Die zu ersetzenden Elemente werden gemeinsam erarbeitet und anschließend von den Kindern als Bausteine für ihre eigene, individuelle Textproduktion genutzt. Auf diese Weise können Kinder mit unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen nicht nur grammatisch richtige, sondern meist auch fantasievolle und ästhetisch ansprechende Texte produzieren und dabei ihre eigene Erfahrungs- und Erlebniswelt einbringen. Die grammatischen Phänomene in den Texten werden nicht explizit thematisiert, sondern implizit erworben, indem die sprachlichen Mittel für den zu schreibenden Text bereitgestellt und genutzt werden und indem sowohl die Basistexte als auch die von den Kindern entwickelten Texte häufig wiederholt werden: Sie werden vorgelesen, im Chor gesprochen, gesungen, auswendig gelernt und vorgetragen.
9.3 Sprachförderung im Klassenverband
Die Sprachförderung im Klassenverband zielt auf einen sprachsensiblen Unterricht für ALLE Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen, auf Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Mutter- und Erstsprache sowie auf Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ab. Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule arbeiten sowohl im Unterricht der Klassenlehrkraft als auch im Fachunterricht an differenzierten Aufgabenstellungen mit differenzierten Arbeitsmaterialien.
Durch fest integrierte Bausteine der Unterrichtsgestaltung wird die Sprachbildung im Klassenverband gefördert. So beginnt unser Schulalltag mit einem offenen Anfang. Die Kinder wählen bei Schulankunft eine Aufgabe, an der sie selbstständig arbeiten. Im Morgenkreis berichten die Schülerinnen und Schüler über ihre Ergebnisse und die Ziele, die sie sich für die Weiterarbeit setzen. Der Morgenkreis ist darüber hinaus ein weiteres festes Ritual, das die Sprachbildung weiter fördert. Die Rolle des Tagespräsidenten ist dabei von wichtiger Bedeutung. Dieser führt die Kinder durch den Morgenkreis, stellt den Tagesplan und den Kalender vor, berichtet über Besonderheiten des Tages usw. Zur Unterstützung dient das Material aus dem Materialordner SPRACHBILDUNG (s.u). Bei den verschiedenen Rede- und Erzählanlässen
Wichtige Elemente zur Förderung der Sprachbildung wie zum Beispiel Arbeitsergebnisse werden darüber hinaus als Lernspuren auf Lernplakaten sichtbar im Klassenraum aufgehängt. Auch der Einsatz kooperativer Lernformen, wie Partner- und Gruppenarbeit gehören ebenso wie offene Lernformen wie zum Beispiel Schreib-, Lese- und Mathekonferenzen zum täglichen Unterrichtsgeschehen. Das Erarbeiten, Diskutieren und Präsentieren fördern die Sprachentwicklung und das Selbstvertrauen der Kinder. Zu den Rede- und Erzählanlässe erhalten die Schülerinnen und Schüler ein korrektives Feedback; der „Fehler“ wird dabei nicht wertend in den Vordergrund gestellt, sondern der Redebeitrag wird im Gespräch als Wiederholung z.B. als Fragestellung wertfrei korrigiert (àNachahmungslernen/Modell-Lernen).
Für die Förderung der Sprachbildung nimmt neben dem mündlichen Sprachgebrauch/ Sprachhandeln auch das Lesen eine zentrale Rolle ein. Von Beginn des ersten Schuljahres wird das Lesenlernen durch differenzierte Aufgabenstellungen gefördert. Es gibt in jedem Jahrgang eine fest integrierte Lesestunde. Zum Erhalt der Lesemotivation trägt zudem unsere schuleigene Bücherei bei, in der sich die Kinder mehrmals pro Woche Bücher in verschiedenen Schwierigkeitsstufen ausleihen können.
Darüber hinaus haben wir alle zwei Jahre eine gemeinsame Buchwoche für alle Klassen der Gemeinschaftsgrundschule. In dieser Woche arbeiten die Kinder jahrgangsweise fächerübergreifend an ausgewählten Büchern. Ihre Ergebnisse halten sie in Lesetagebüchern fest. Die Ergebnisse der Buchwoche werden den Eltern auf einem Präsentationstag vorgestellt. In den Lesestuben der Jahrgänge erhalten sie einen Einblick in die Erarbeitungen zu den ausgewählten Büchern und sie können ihren Kindern in den Vorlesestuben gespannt lauschen, wenn diese die geübten Buchtexte gekonnt vorlesen.
Neben dem mündlichen Bereich und dem Bereich des Lesens ist auch das Schreiben grundlegend für die Förderung der Sprachentwicklung. Schon im ersten Halbjahr des ersten Schuljahres beginnen die Kinder mit dem Verfassen von Wochenendgeschichten. Während zu Beginn vielleicht nur einige Buchstaben in den Geschichten zu erkennen sind, werden mehr und mehr die Fortschritte der Schreibentwicklung sichtbar. Parallel zum freien und angeleiteten Schreiben werden Wörter des Grundwortschatzes erlernt und als „Lernwörter“ abgefragt. Ab der zweiten Klasse werden anhand der Wochenendgeschichten darüber hinaus Textelemente, wie verschiedene Satzanfänge etc. besprochen und geübt. Zur sicheren und geübten Textproduktion gehört für uns zudem der sichere Umgang mit Wörterbüchern. Daher sind sie ab der zweiten Klasse ein fester Bestandteil in jeder Klasse.
Die Nutzung und der Einsatz digitaler Medien unterstützt die Sprachförderung an der Gemeinschaftsgrundschule zudem. Neben verschiedenen Apps, die zur Sprachförderung dienen, forschen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise an den schuleigenen iPads kontrolliert im Internet zu Sachthemen oder sie stellen ihre Ergebnisse an der digitalen Tafel vor. Im Fokus steht dabei die Arbeit in Teams oder in der Gruppe, um u.a. die Kompetenz in den Bereichen Kommunikation/ mündlicher Sprachgebrauch zu steigern.
9.4 Sprachförderung mit dem Materialordner SPRACHBILDUNG
Der Materialordner SPRACHBILDUNG ist in jeder Klasse vorhanden. Er ist so angelegt, dass er systematisch nach Jahrgängen sowie nach individuellen Förderbedarfen aufbauend ist. Er unterteilt sich in die folgenden Themenbereiche:
1. Grundwortschatz
2. Themenorientierung
3. Klassenrat
4. Reflexion
5. Fachbegriffe Mathematik
6. Fachbegriffe Deutsch
In den Ordnern befinden sich laminierte, magnetische Karten mit dem Grundwortschatz, mit verschiedenen Fachwörtern, mit Satzanfängen und Satzteilen und mit Bildkarten (bei Bedarf). Jede Klasse nutzt zu dem Materialordner das Plakat WÖRTERKOFFER als Wortspeicher für den Einsatz im Sitzkreis, an der "Tafel" und/oder als Lernspuren an den Klassenwänden. Der Materialordner wird verbindlich durch die Klassenlehrkräfte, durch Lehrkräfte des Fachunterrichts und im Förderunterricht eingesetzt. Der wiederkehrende Aufbau vereinfacht den Umgang mit dem vielfältigen Material. Der Materialordner SPRACHBILDUNG wird zu unterschiedlichen Anlässen genutzt. Während er z.B. das Erlernen von mathematischen Fachbegriffen durch die visuelle Impulsgabe unterstützt, bietet er im Klassenrat Satzanfänge, die schließlich wiederkehrend genutzt werden und im späteren Verlauf erweitert werden. Die themenbezogenen Begriffe sowie Wortkarten des verbindlichen Grundwortschatzes sind weitere Bausteine einer systematischen Wortschatzarbeit. Der Materialordner bietet neben den zu erlernenden Fachbegriffen vielfältige Impulse zum mündlichen Sprachgebrauch und zum Sprachhandeln.
9.5 Sprachförderung in der OGS
Die Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg versteht sich mit ihrer OGS und den Ganztagsklassen als Einheit. Das Leitbild wird gemeinsam gelebt und Unterrichtsinhalte aus dem Vormittag werden im Nachmittag z.B. in den Lernzeiten, in Projekten und in AGs vertieft. Lehrkräfte und OGS-Kräfte arbeiten Hand in Hand; dabei liegt die Verantwortlichkeit der Sprachförderung in der Hand der Lehrkräfte. Gemeinsame Tandem-Fortbildungen sowie gemeinsame Lernzeiten und Angebote für Schülerinnen und Schüler optimieren die ganztägige Sprachförderung an der Gemeinschaftsgrundschule. Ehemalige ehrenamtliche Lehrkräfte unterstützen insbesondere neuzugewanderte Kinder im Erlernen der Bildungssprache Deutsch.
9.6 Diagnostik
Vor Einschulungsbeginn tauschen sich Schulleitung und Lehrkräfte mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertageseinrichtungen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten über die zukünftigen Schulanfänger aus. Neben Gesprächen und ggf. Hospitationen erfolgen eine Einsichtnahme in die Diagnostiken sowie vor der Einschulung die Übermittlung des Übergabeprotokolls.
Im Sternstundenprojekt besuchen die „Maxikinder“ die Gemeinschaftsgrundschule zu verschiedenen Schwerpunkten mehrmals im Jahr. Die sozialpädagogische Fachkraft begleitet die Treffen und beobachtet u.a. den Sprachstand und die Sprachentwicklung. Zudem findet die Schuleingangsdiagnostik statt, in der der Sprachstand ermittelt wird.
Nach der Einschulung erfolgen mindestens einmal jährlich eine Diagnostik mittels unseres schulinternen Beobachtungsbogens, auf dem auch die Entwicklungsprozesse dokumentiert werden. Individuelle Lernstandsanalysen ergänzen das Portfolio des einzelnen Kindes.
Die Kooperation zu den Kindertageseinrichtungen sowie zu den weiterführenden Schulen bildet den Rahmen der durchgängigen Sprachbildung.
9.7 Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Die Muttersprache/ Erstsprache vor dem Hintergrund der durchgängigen Sprachbildung in das schulische Lernen zu integrieren ist von Bedeutung. Neben der Einbindung der individuellen Sprachen in den Regelunterricht, besteht an der Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg die Möglichkeit, am Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in den Sprachen Arabisch und Türkisch teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler anderer Herkunft können sich für den Herkunftssprachlichen Unterricht an anderen Schulen im Kreis Unna anmelden. Auskunft erteilen wir gerne.
Ziel dieses den Regelunterricht ergänzenden Bildungsangebots ist es, mündliche und
schriftliche Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in deren Familiensprachen zu erhalten, zu erweitern sowie interkulturelle Kompetenzen auszubauen. In diesem Sinne trägt der HSU bei zur Förderung natürlicher Sprachenvielfalt und Wertschätzung lebensweltlicher Mehrsprachigkeit.
9.8 Evaluation und Weiterarbeit
Sprachbildung ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel einer möglichst optimalen Förderung in der Bildungssprache (Deutsch). In der Steuergruppe (Mitglieder: Schulleitung, ein Jahrgangssprecher, OGS-Leitung) reflektieren die Jahrgangssprecher in Kooperation mit den Sprachbildungsbeauftragten über das Sprachbildungskonzept – Durchgängige Sprachbildung sowie über Einsatz und Effektivität des vorhandenen Materials zur Sprachförderung. Die Ergebnisse der Evaluation werden protokolliert, Ziele werden festgelegt.
An der Gemeinschaftsgrundschule sollen zukünftig regelmäßig Auswertungen anhand der neu entwickelten schulinternen Beobachtungsbögen erfolgen sowie das Schülerportfolio vor dem Hintergrund der durchgängigen Sprachbildung erweitert werden.